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Kartografische Darstellung aus ENEKA.Energieplanung, Darstellung auf Baublockebene zeigt Fernwärmeeignungsgebiete. Ein Störer weist auf die Aktion kostenlose Eignungsprüfung hin.

Kommt Ihre Kommune für die verkürzte Wärmeplanung in Frage? Wir prüfen es jetzt kostenfrei.

Mit der Eignungsprüfung nach § 14 WPG lassen sich Teilgebiete identifizieren, für die eine verkürzte Wärmeplanung möglich ist – das spart Aufwand, Zeit und Kosten. ENEKA übernimmt die Prüfung für Ihre Kommune bis Ende Oktober 2026 kostenfrei.

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Was beinhaltet die Eignungsprüfung und wie hilft sie Ihrer Kommune?

Viele Kommunen müssen die kommunale Wärmeplanung erstellen, haben aber begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen. Die Eignungsprüfung nach § 14 WPG untersucht, welche Teilgebiete einer Kommune mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärme- oder Wasserstoffnetz infrage kommen. Für diese Gebiete kann die Kommune die verkürzte Wärmeplanung nutzen: Bestandsanalyse und Umsetzungsstrategie entfallen, das Gebiet wird direkt als voraussichtliches Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung im Wärmeplan ausgewiesen. Das Ergebnis: weniger Aufwand in der weiteren Wärmeplanung, schnellere Fertigstellung, geringere Kosten – ganz im Sinne des Gesetzgebers, kleine und mittlere Kommunen zu entlasten.

Nutzen Sie jetzt die Chance der kostenfreien Eignungsprüfung mit ENEKA und vermeiden  so unnötig detaillierte Planungen, wo eine dezentrale Lösung naheliegt!

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Kennenlerngespräch

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein ca. 30-minütiges Kennenlerngespräch! Sie schildern uns die Ausgangslage Ihrer Kommune, wir klären offene Fragen.

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Eignungsprüfung

ENEKA erstellt mittels des Digitalen Zwillings, ENEKA.Energieplanung, und erstklassigen Gebäudedaten für Ihr Projektgebiet eine WPG-konforme Eignungsprüfung.

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Ergebnisbericht

In einem weiteren, abschließenden Gespräch erhalten Sie einen kompakten, gesetzeskonformen Bericht mit dem Ergebnis der Eignungsprüfung.

ENEKA - Ihr Partner für die Wärmeplanung

ENEKA hat bereits 300 Kunden in über 600 Energieplanungsprojekten deutschlandweit unterstützt. Das E.EP (ENEKA.Energieplanung), ist der Digitale Zwilling Ihrer Kommune und gleichzeitig zentrale Plattform für alle Bestandteile der Wärmeplanung. Kommunen, Stadtwerke und Fachingenieure finden hier Lösungen zu den Herausforderungen der Wärmeplanung. Darüberhinaus freut sich das ENEKA-Team, bestehend aus Ingenieuren, Energieberatern und GIS Spezialisten auf Ihr Wärmewendeprojekt.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie ENEKA Ihre Kommune entlasten kann!

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Kostenfreie Eignungsprüfung - befristet bis 31.10.2026

Normalerweise ist die Eignungsprüfung ein kostenpflichtiger Bestandteil der Wärmeplanung. ENEKA möchte Ihnen Klarheit in Bezug auf Aufwand und Umfang Ihrer Wärmeplanung geben, noch bevor Sie die Wärmeplanung starten. Übrigens bleibt die Eignungsprüfung (bis 31.10.2026) auch dann kostenfrei, wenn Sie sich im Anschluss für die Wärmeplanung mit ENEKA entscheiden.  Die Eignungsprüfung dient der Feststellung von Eignungsgebieten einer verkürzten Wärmeplanung nach §14 WPG. Sollten Sie sich für die nach §22 WPG  landesrechtlich geregelte „vereinfachte Wärmeplanung“ interessieren, beraten wir Sie ebenfalls gern!

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Häufige Fragen von Kommunen —
schnell beantwortet

In der Regel ist die Eignungsprüfung ein Bestandteil der Wärmeplanung. Die Kosten der Wärmeplanung orientieren sich an der Größe Ihrer Kommune. Fragen Sie uns gern nach einem unverbindlichen Angebot!

Nein, die Eignungsprüfung gibt Auskunft darüber welche Teilgebiete Ihrer Kommune für eine verkürzte Wärmeplanung infrage komme.  Das bedeutet, dass für diese Gebiete Bestandsanalyse und Umsetzungsstrategien entfallen.

Keine. Sie müssen uns lediglich mitteilen um welche Kommune es sich handelt. Wir liefern die Gebäudedaten und erstellen einen Digitalen Zwilling Ihrer Kommune als Grundlage zur Eignungsprüfung.

Die Eignungsprüfung ist die Voraussetzung zur verkürzten Wärmeplanung (WPG §14), bei der auf bestimmte Bestandteile der Wärmeplanung verzichtet werden darf.

In der vereinfachten Wärmeplanung (WPG §22) bleiben die einzelnen Bestandteile grundsätzlich erhalten. Es gibt allerdings landesrechtlich geregelte Vereinfachungen. Bei Bedarf beraten wir Sie auch gern hierzu.

In der Regel 2 Wochen. Nach dem Erstgespräch gehen wir direkt in die Umsetzung und Erstellen den Eignungsprüfungsbericht. Je nach Verfügbarkeit aller Beteiligten kann die Übergabe des Berichtes ungefähr 2 Wochen nach dem Erstgespräch statt finden.

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