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Neues Feature: Fernwärme-Eignung

Bereits seit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in 2009 sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien, zu denen auch die Fernwärme zählt, zur Wärmeversorgung ihrer Neubauten zu verwenden. Doch auch für Bestandsgebäude eignet sich ein Fernwärmeanschluss. Im Optimalfall wird in einer zentralen…

Bereits seit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in 2009 sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, anteilig erneuerbare Energien, zu denen auch die Fernwärme zählt, zur Wärmeversorgung ihrer Neubauten zu verwenden.

Doch auch für Bestandsgebäude eignet sich ein Fernwärmeanschluss. Im Optimalfall wird in einer zentralen Fernwärmeerzeugung parallel Strom und Wärme erzeugt, um wertvolle Primärenergie einzusparen und den CO₂-Ausstoß zu verringern, was sich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt.

Mit ENEKA.Energieplanung lassen sich nun konzeptionelle Analysen hinsichtlich möglicher Fernwärmeeignungsgebiete, Wärmebedarfe und Auswirkungen “grüner” Fernwärmenetze auf Klimabilanzen erzielen.  Vom Nutzer entwickelte Sanierungsszenarien führen zu unterschiedlichen zukünftigen Fernwärmebedarfen, welche den Wärmeversorgern zur Netzplanung dienen.

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